Hansjörg Tschan

Ein politisch interessierter Bürger, der wie viele andere mit der Politik der etablierten Parteien unzufrieden ist.
Aus Protest eine exteme Randpartei zu wählen stellt für mich aber keine Option dar.
Als freiberuflich tätiger Bauingenieur gehöre ich zudem wie der Großteil der Selbstständigen, der Handwerker und Arbeitnehmer einer Berufsgruppe an, die in unserem Parlament notorisch unterrepräsentiert ist.

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Letzter Stand Unterstützer aus 25 Gemeinden der Landkreise Dachau und Fürstenfeldbruck

Die erforderliche Anzahl der Unterstützer ist erreicht, der Wahlvorschlag wurde am 14.07.2017 eingereicht und am 28.07.2017 in der Sitzung des Kreiswahlausschusses zugelassen. Ein Muster des Wahlscheins ist mittlerweile online auf den Seiten LRA Fürstenfeldbruck abrufbar.

Demokratie lebt vor allem von der Unabhängigkeit und der freien Willensentscheidung der gewählten Volksvertreter. Parteidisziplin und Fraktionszwang machen die Abgeordneten zu Marionetten der Parteiführung und damit sind sie austauschbar. Direkte, persönliche Konsequenzen brauchen Abgeordnete der Parteien aus ihrem kollektiven Handeln nicht zu fürchten.

 

Nach Artikel 38 GG sind Abgeordnete des Deutschen Bundestages Vertreter des ganzen Volkes! Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur Ihrem Gewissen unterworfen! Der gewählte Direktkandidat eines Wahlkreises (bzw. der/die parteiinterne Nachfolger/in), welcher über die Erststimme gewählt wird, sollte sich daher am persönlichen Abstimmungsverhalten und dem Abstimmungsverhalten der Fraktion aus der vergangenen Legislaturperiode messen lassen!

Unter dem Button habe ich eine Tabelle verlinkt in der das Abstimmungsverhalten der aktuellen CSU Direktkandidatin und der CSU-Fraktion im Bundestag zu 25 von mir nach Sachthemen ausgewählten Abstimmungen zusammengefasst ist.

 

Was ist ein Direktmandat?

Wer gestaltet Politik in Deutschland?

In Deutschland wird Politik überwiegend durch Parteien gestaltet.

Im Grundgesetz wird unter Artikel 21 die politische Willensbildung allein Parteien zu geschrieben. Der Artikel 21 ist Grundlage für das Gesetz über die politischen Parteien (ParteiG). Da nur Parteien in der Verfassung Erwähnung finden ist damit de facto ein Monopol der Parteien zur politischen Willensbildung hergestellt, was oft als „Parteiendemokratie“ bezeichnet wird.

Trotzdem können Direktmandate auch durch parteilose Kandidaten errungen werden!

Demgegenüber regelt der Artikel 38 GG in (1) die Unabhängigkeit der Abgeordneten:

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher  und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Der von den Parteien praktizierte „Fraktionszwang“ bzw. die geforderte „Parteidisziplin“ unterlaufen diesen Artikel und sind somit Verfassungswidrig!

Möglichkeiten an Politikgestaltung teilzuhaben.

In Deutschland bieten sich viele Möglichkeiten zur politischen Beteiligung.

Angefangen mit aktiver Information durch Zeitungslektüre oder neue Medien über eine Beteiligung in Interessensverbände und Bürgerinitiativen bis zur Mitwirkung in politischen Parteien.

Das wichtigste Instrument ist allerdings die Wahrnehmung des gesetzlich verbürgten Wahlrechts!

Weit verbreitet ist die Ansicht, dass sich hier nur durch Parteien für den jeweiligen Wahlkreis nominierte Mitglieder zur Wahl stellen können. Diese können dann entweder als Direktkandidat oder über einen Listenplatz für die aufgestellt werden.

Weniger bekannt ist, dass das deutsche Wahlrecht auch Einzelpersonen das Recht einräumt sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Vorraussetzung ist, dass der Wahlvorschlag 200 Unterstützer findet. Unterstützer müssen im Wahlkreis wahlberechtigt sein, ihre Untestützung in einem Formular schriftlich erklären und Ihre Einwilligung geben, dass eine Bescheinigung über das Wahlrecht bei der Gemeinde eingeholt werden darf.

Welche Vorteile bietet ein Direktmandat?

Gegenüber Parteikandidaten hat ein parteiloser Direktkandidat für den Wähler einige wesentliche Vorzüge:

  • unabhängiger Volksvertreter, nicht weisungsgebunden, nur seinem Gewissem verpflichtet (Art. 38 GG!)
  • keinem Fraktionszwang ausgesetzt
  • keiner Parteidisziplin unterworfen
  • keine übergeordneten Parteistrukturen
  • kann nicht durch die Parteiführung bei abweichender Stimmabgabe sanktioniert werden
  • keiner starren Parteiprogrammtik verpflichtet
  • daher nicht anfällig für Lobbyisten
  • kann keine „Machtstrukturen“ aufbauen und ist von solchen nicht abhängig

Mein Weg zum Direktmandat

Nach meinem Entschluss nicht nur immer schwer nachvollziehbare politische Entscheidung zu kritisieren sondern auch selbst aktiv sein zu wollen, habe ich mich an den Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 215 Fürstenfeldbruck/Dachau gewendet und mir die erforderlichen Unterlagen für einen Wahlkreisvorschlag zu senden lassen.
Ich befinde mich nun im nächsten Schritt und werbe um 200 Unterstützer die meinen Vorschlag mittragen und bereit sind ein entsprechendes Formular auszufüllen und im Original an mich zurückzusenden.
Dabei rechne ich mit bis zu 80 Unterstützern aus meinem näheren Umfeld. Die fehlenden Unterschriften muss ich durch entsprechende „Öffentlichkeitsarbeit“ für die Idee der parteilosen Direktkandidatur werben.
Wenn die erforderliche Anzahl an Unterstützern erreicht ist, kann ich den Wahlvorschlag beim Kreiswahlleiter zur Bestätigung meiner Kandidatur einreichen.
Nach Bestätigung durch den Kreiswahlleiter kann der eigentliche Wahlkampf beginnen ….

Meine Vorteile als Ihr Direktkandidat

Parteilos

Als parteiloser Direktkandidat bin ich unabhängig und nicht durch eine „Parteikarriere“ beeinflusst.

Ohne übergeordnete Parteistruktur

Meine Entscheidungen kann ich selbst und ausschließlich unter Berücksichtigung der Interessen meiner Wähler im Wahlkreis treffen.

Sie können nicht durch übergeordnete Parteistrukturen bzw. auf Anweisung von oben in das Gegenteil verkehrt werden.

Keine starre Programmatik

Ich bin keiner starren Programmatik oder einem Parteiprogramm verpflichtet. Was zählt sind einzig und allein sachbezogene Kriterien, um vernünftige Entscheidungen herbeizuführen.

Nur dem Wähler verpflichtet

In meinen Entscheidungen bin ich nur dem Wähler und als letzter Instanz meinem Gewissen verpflichtet.

Gegen einseitige Lobbyinteresssen bin ich  immun. Lobbyisten können mir in meinem Wahlkreis keine Mehrheiten bringen. Über interne Parteiverflechtungen kann ich nicht unter Druck gesetzt werden, da ich auch nicht von einem Listenplatz abhängig bin.

Eine Auswahl an Themen die mich beschäftigen

Auch wenn die Verhandlungen zu CETA, TTIP und TISA mein politisches Engagement befördert haben, möchte ich mich vor allem eher Randthemen widmen, die vielleicht einmal groß aufploppen und dann wieder stillschweigend in der Versenkung verschwinden. Solche Themen sind in der Regel keine großen Wahlkampfthemen. Wenn dazu im Paralament Entscheidungen getroffen werden, dann waren sie nie Bestandteil einer Wahlentscheidung. Sie werden unter den großen Parteien ausgemacht und beschlossen, beeinflussen aber nicht unerheblich unseren Alltag. Ich sehe mich hier als Kontaktperson oder „Lobbyist“ für Experten, nicht Regierungsorganisationen (NGOs), die unabhängig agieren und für die das Wohl der Bürger mehr im Vordergrund steht als parteipolitisches Kalkül.

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